Ab dem 1. Oktober 2026 gelten „Elektro-Mopeds“ rechtlich als Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet: Sie brauchen eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Der Schutz aus einer eventuell bestehenden Privat-oder Betriebshaftpflicht-Versicherung fällt weg.
Das Wichtigste zuerst: Der Privat-Haftpflichtschutz endet
Bisher waren diese Fahrzeuge oft über die Privat-oder Betriebs-Haftpflicht gedeckt. Ab 1. Oktober 2026 ist das nicht mehr der Fall. Das gilt rückwirkend auch für bereits gekaufte Fahrzeuge.
Warum das wichtig ist: Wer ohne Versicherung fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern haftet im Schadenfall persönlich. Und das kann teuer werden.
So versichert man das Fahrzeug
Die Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeug und benötigen eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung..
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- E-Mopeds & E-Roller ohne Pedale: Rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper), selbst wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung haben.
- E-Bikes mit Gasgriff: Modelle, die zwar Pedale besitzen, deren Motor sich aber über einen Gasgriff oder Gashebel komplett ohne Treten aktivieren lässt.
- E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Fahrzeuge, die optisch wie ein Steh-Roller aussehen, aber mit einer Sitzvorrichtung ausgestattet sind.
- S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, deren Motorunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet.
Nicht versicherungspflichtig sind in Österreich weiterhin
- Klassische E-Bikes: Solange der Motor nur während des Tretens unterstützt, wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Nenndauerleitung 250 Watt nicht übersteigt.
- Klein-und Miniroller („Tretroller“): Kleinfahrzeuge ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm
- Elektrisch betriebene Klein-und Miniroller („E-Scooter“): Ausstattung wie vorstehende Kategorie; überdies darf die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Höchstleistung 600 Watt nicht übersteigen. Für diese Fahrzeuge gelten ab Mai 2026 auch strengere technische Regeln (z. B. Blinker).
Die einfache Merkregel
Als Fahrrad gilt nur noch, was ausschließlich beim Treten unterstützt und bei 25 km/h beziehungsweise 250 Watt Schluss macht. Alles andere ist ein Moped.
Wie man es erkennt?
Die technischen Daten stehen auf dem Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren (CoC-Papier bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung).
Sollten keine Unterlagen vorhanden und das Typenschild unleserlich sein, kontaktiert man den Hersteller oder Händler unter Angabe der Fahrgestellnummer.
Was ab Oktober 2026 für E-Mopeds alles gilt
- Kfz-Haftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben
- Zulassung und Kennzeichen: Anmeldung bei der Zulassungsstelle nötig
- Helmpflicht für alle Altersgruppen,
- Führerschein mindestens Klasse AM
- Verkehrsregeln: Fahren auf der Fahrbahn, Radwege sind tabu
Das brauchen Kund:innen für die Zulassung
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Kaufvertrag für das Fahrzeug oder ein anderer Besitznachweis
- Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht-Versicherung (bekommt man beim Versicherungsberater)
- Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung)
- Für Gebrauchtfahrzeuge braucht man auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
Was tun, wenn die Papiere fehlen?
Viele E-Moped-Besitzer:innenhaben keine Unterlagen für die Anmeldung. Dann gibt es zwei Wege:
- Hersteller oder Händler kontaktieren –mit der Fahrgestellnummer. Liegt eine EU-Typengenehmigung vor, lässt sich das CoC-Papier meist nachträglich erstellen.
- Einzelgenehmigung beantragen –wenn keine EU-Typengenehmigung existiert. In Wien bei der MA 46, in den Bundesländern bei der technischen Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
