Berufsunfähigkeit

Ihre Arbeitskraft ist der Grundbaustein, um Ihr Einkommen und damit Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Solange Sie berufstätig sind, werden Sie unter normalen Umständen finanziell auf sicherem Boden stehen. Doch was, wenn Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können? Wenn beispielsweise ein Arzt bestätigt, dass physische oder psychische Gründe gegen die fortgesetzte Ausübung der Arbeit sprechen?

Ein solcher Fall ruft in jedem Lebensalter große Zukunftsangst hervor. Der Gedanke, beruflich nicht mehr Fuß fassen zu können, und den Lebensalltag ohne gewohnte finanzielle Grundlage behaupten zu müssen, ist bei Berufsunfähigkeit eine große seelische Belastung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen bei teilweisem oder gänzlichem Verlust Ihrer Arbeitskraft abzufangen. Sie zahlt Ihnen entweder eine festgesetzte Einmalzahlung, mit welcher Sie sich an die neuen Lebensbedingungen anpassen können, oder Sie erhalten eine monatliche Rente bis zu einem festgelegten Alter.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen bei teilweisem oder gänzlichem Verlust Ihrer Arbeitskraft abzufangen. Sie zahlt Ihnen entweder eine festgesetzte Einmalzahlung, mit welcher Sie sich an die neuen Lebensbedingungen anpassen können, oder Sie erhalten eine monatliche Rente bis zu einem festgelegten Alter.

Bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie insbesondere darauf achten, dass der Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung keine übermäßig strengen Kriterien zur Auszahlung der Rente bzw. der Einmalzahlung anlegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise vorsehen, dass Sie im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf innerhalb Ihrer erlernten Qualifikation oder einen Beruf außerhalb Ihrer Qualifikation eingebunden werden. Ein weiteres entscheidendes Merkmal ist die rückwirkende Zahlung. In diesem Fall können Sie sich Beiträge nachträglich auszahlen lassen, wenn die Erstdiagnose noch keine abschließende Berufsunfähigkeit feststellen konnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung steht Ihnen in vielen verschiedenen Tarifen zur Auswahl. Bei der Auswahl des passenden Produktes ist darum Bedacht geraten.

Der gesetzliche Berufsunfähigkeitsanspruch:

  • bis zum 27ten  Lebensjahr müssen mindestens 6 Versicherungsmonate erworben werden
  • ab dem 27ten Lebensjahr müssen bereits mindestens 60 Versicherungsmonate vorhanden sein
  • Mindestdauer der Artbeitsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit : 6 Monate
  • Mindestversicherungsmonate für fixe Erfüllung der BU-Kriterien:
    – 180 Beitragsmonate oder
    – 300 Versicherungsmonate
    Falls weniger Monate vorliegen, dann besteht auch Versicherungsschutz, bei
    – 6 Versicherungsmonaten für unter 27jährige Personen
    – 60 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 120 Monaten vor dem BU-Stichtag
    – Ab dem 50. Lebensjahr: Je Lebensmonat über 50 zusätzlich ein Versicherungsmonat, die Rahmenzeit erhöht sich um jeweils 2 Monate.

Der Gesetzliche Anspruch ist in 3 Gesetzen und 4 Paragraphen geregelt:

§ 273 ASVG, Berufsunfähigkeit, Angestellte
(1) Als berufsunfähig gilt die versicherte Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres
körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen einer
körperlich und geistig gesunden versicherten Person von ähnlicher Ausbildung und
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist …

§ 255 ASVG, Invalidität, Arbeiter
(1) War der Versicherte überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig, gilt er
als invalid, wenn seine Arbeitsfähigkeit … > Rest analog § 273 / Angestellte.
(3) Arbeiter ohne berufliche Qualifikation … wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu
erwerben, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine
solche Tätigkeit zu erzielen pflegt.

§ 133 GSVG und § 124 BSVG Erwerbsunfähigkeit, Selbständige & Landwirte
(1) Als erwerbsunfähig gilt der (die) Versicherte, der (die) infolge von Krankheit oder
anderen Gebrechen oder Schwäche seiner (ihrer) körperlichen oder geistigen Kräfte
außerstande ist, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen

Mit 01.01.2014 wurde die befristete Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension für nach dem 01.01.1964 geborene Personen abgeschafft!

Von der Beantragung bis…..

Antrag stellen -> Ablehnung , befristete Zuerkennung (nur für Selbstständige vor dem 01.01.1963 geborene), Rehabilitation (Fortzahlung Krankengeld), Umschulung durch AMS (Arbeitslosengeld + 22%) oder unbefristete Zuerkennung

Berechnung der Berufsunfähigkeitspension:

Pensionskontoguthaben
_____________________ = Durchschnittsmonatbezug
Versicherungsmonate

((60 – aktuelles Alter)x 12 x Durchschnittsmonatsbezug)) + aktuelles Pensionskontoguthaben = Gesamtguthaben

Von diesem Gesamtguthaben werden nun 13,80% abgeschlagen – dies ergibt nun die jährliche BRUTTO BU Pension